Daten & Fakten zu
Ahorn

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  • Geodaten




  • Gutachterausschuss in

    Ahorn

    (Bayern)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Ahorn:





    Kontakt

    Landratsamt Coburg
    -Gutachterausschuss-
    Lauterer Str. 60
    96450 Coburg

    Tel: 09561 / 514-262
    Fax: 09561 / 514-89-262



  • Landkreis Coburg - Gutachterausschuss

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    Gutachterausschüsse in Bayern

    Der offizielle Internetauftritt der Gutachterausschüsse in Bayern

  • Arbeitskreis der Gutachterausschüsse

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