Daten & Fakten zu
Aitrang

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  • Gutachterausschuss in

    Aitrang

    (Bayern)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Aitrang:





    Kontakt

    Landratsamt Ostallgäu
    Gutachterausschuss
    Schwabenstraße 11
    87616 Marktoberdorf

    Telefon: 08342/911-0
    Fax: 08342/911-564


  • Landratsamt Ostallgäu

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    Gutachterausschüsse in Bayern

    Der offizielle Internetauftritt der Gutachterausschüsse in Bayern

  • Arbeitskreis der Gutachterausschüsse

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