Daten & Fakten zu
Alfdorf

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  • Gutachterausschuss in

    Alfdorf

    (Baden-Württemberg)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Alfdorf:



    Gutachterausschuss der Gemeinde Alfdorf

    Jedermann kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskünfte über die Bodenrichtwerte bekommen. Für schriftliche Auskünfte werden Gebühren erhoben.

    Die Anschrift des Gutachterausschusses der Gemeinde Alfdorf lautet:

    Geschäftsstelle des Gutachterausschuss
    Bürgermeisteramt Alfdorf
    Obere Schlossstrasse 28

    73553 Alfdorf

    Telefon: 07172 / 309-16
    Telefax: 07172 / 309-29


  • Gemeinde Alfdorf

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