Daten & Fakten zu
Alfter

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  • Geodaten




  • Gutachterausschuss in

    Alfter

    (Nordrhein-Westfalen)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Alfter:





    Kontakt

    Gutachterausschuss
    Rhein-Sieg-Kreis
    Kaiser-Wilhelm-Platz 1
    53721 Siegburg

    Tel: 02241 13-2795
    Fax: 02241 13-2437

    mail: gutachterausschuss (a) rhein-sieg-kreis.de


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