Daten & Fakten zu
Alheim

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  • Geodaten




  • Gutachterausschuss in

    Alheim

    (Hessen)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Alheim:





    Kontakt

    Gutachterausschuss für Grundstückswerte und sonstige Wertermittlungen für den Bereich des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
    - Geschäftsstelle -
    Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
    Vitalisstraße 17
    36251 Bad Hersfeld

    Tel: (0 66 21) 4 02-70
    Fax: (0 66 21) 4 02-10

    gutachterausschuss.hersfeld-rotenburg (a) hvbg.hessen.de

  • Gutachterausschüsse Hessen

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