Daten & Fakten zu
Allersberg

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  • Gutachterausschuss in

    Allersberg

    (Bayern)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Allersberg:





    Kontakt

    Landratsamt Roth
    Umwelt und Bau/Kreisentwicklung
    Weinbergweg 1
    91154 Roth

    Telefon: 09171/81-136
    Telefax: 09171/81-561

  • Landkreis Roth

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    Gutachterausschüsse in Bayern

    Der offizielle Internetauftritt der Gutachterausschüsse in Bayern

  • Arbeitskreis der Gutachterausschüsse

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