Daten & Fakten zu
Altenstadt

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  • Geodaten




  • Gutachterausschuss in

    Altenstadt

    (Bayern)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Altenstadt:





    Kontakt

    Landkreis Neu-Ulm
    Gutachterausschuss
    Kantstraße 8
    89231 Neu-Ulm

    Telefon 0731/7040-521 bis -523
    Fax 0731/7040/667

    E-Mail:
    gutachterausschuss (a) lra.neu-ulm.de

  • Landkreis Neu-Ulm - Gutachterausschuss

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    Gutachterausschüsse in Bayern

    Der offizielle Internetauftritt der Gutachterausschüsse in Bayern

  • Arbeitskreis der Gutachterausschüsse

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