Daten & Fakten zu
Anger

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  • Geodaten




  • Gutachterausschuss in

    Anger

    (Bayern)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Anger:





    Kontakt

    Landratsamt Berchtesgadener Land
    Gutachterausschuss
    Salzburger Straße 64
    83435 Bad Reichenhall

    Tel: 08651 / 773-0

    Es können nur schriftliche Anfragen bearbeitet werden; diese können per Fax (08651/773-527) oder per E-Mail (gutachterausschuss@lra-bgl.de) an die Geschäftsstelle gerichtet werden.

  • Landratsamt Berchtesgadener Land - Gutachterausschuss

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    Gutachterausschüsse in Bayern

    Der offizielle Internetauftritt der Gutachterausschüsse in Bayern

  • Arbeitskreis der Gutachterausschüsse

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