Daten & Fakten zu
Ansbach

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  • Gutachterausschuss in

    Ansbach

    (Bayern)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Ansbach:





    Kontakt

    Stadt Ansbach
    Sachgebiet 41 - Bauamt
    Gutachterausschuss
    Crailsheimstraße
    91522 Ansbach

    Telefon: (0981) 468-410
    FAX: (0981) 468-402


  • Stadt Ansbach - Gutachterausschuss

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    Gutachterausschüsse in Bayern

    Der offizielle Internetauftritt der Gutachterausschüsse in Bayern

  • Arbeitskreis der Gutachterausschüsse

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