Daten & Fakten zu
Aufsess

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  • Gutachterausschuss in

    Aufsess

    (Bayern)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Aufsess:





    Kontakt

    Landratsamt Bayreuth

    Markgrafenallee 5
    95448 Bayreuth

    Tel: 0921 728-373
    -355
    -354

    Fax: 0921/728-880

    Öffnungszeiten

    Montag/Dienstag: 07:30 - 15:00 Uhr
    Mittwoch: 07:30 - 12:00 Uhr
    Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr
    Freitag: 07:30 - 13:00 Uhr

  • Landkreis Bayreuth - Gutachterausschuss

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    Gutachterausschüsse in Bayern

    Der offizielle Internetauftritt der Gutachterausschüsse in Bayern

  • Arbeitskreis der Gutachterausschüsse

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