Daten & Fakten zu
Au in der Hallertau

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  • Geodaten




  • Gutachterausschuss in

    Au in der Hallertau

    (Bayern)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Au in der Hallertau:





    Kontakt

    Landratsamt Freising
    Geschäftsstelle Gutachterausschuss
    Landshuter Str. 31
    85350 Freising

    Telefon 08161 600-716 oder -718
    Telefax 08161 600-171

    E-Mail: gutachterausschuss (a) kreis-fs.de

  • Landratsamt Freising - Gutachterausschuss

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    Gutachterausschüsse in Bayern

    Der offizielle Internetauftritt der Gutachterausschüsse in Bayern

  • Arbeitskreis der Gutachterausschüsse

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