Daten & Fakten zu
Arnstein

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  • Geodaten




  • Gutachterausschuss in

    Arnstein

    (Bayern)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Arnstein:





    Kontakt

    Landratsamt Main-Spessart
    Gutachterausschuss
    Marktplatz 8
    97753 Karlstadt

    Telefon 09353/793-277
    Fax 09353/793-85277

    poststelle (a) lramsp.de

  • Landkreis Main-Spessart - Gutachterausschuss

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    Gutachterausschüsse in Bayern

    Der offizielle Internetauftritt der Gutachterausschüsse in Bayern

  • Arbeitskreis der Gutachterausschüsse

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