Daten & Fakten zu
Allershausen

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  • Geodaten




  • Gutachterausschuss in

    Allershausen

    (Bayern)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Allershausen:





    Kontakt

    Landratsamt Freising
    Geschäftsstelle Gutachterausschuss
    Landshuter Str. 31
    85350 Freising

    Telefon 08161 600-716 oder -718
    Telefax 08161 600-171

    E-Mail: gutachterausschuss (a) kreis-fs.de

  • Landratsamt Freising - Gutachterausschuss

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    Gutachterausschüsse in Bayern

    Der offizielle Internetauftritt der Gutachterausschüsse in Bayern

  • Arbeitskreis der Gutachterausschüsse

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