Daten & Fakten zu
Altheim

  • Bodenrichtwerte
  • Mietspiegel
  • Gutachterausschuss
  • Statistiken
  • Geodaten




  • Gutachterausschuss in

    Altheim

    (Baden-Württemberg)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Altheim:



    Kontakt

    Gemeinde Altheim
    Gutachterausschuss
    Donaustr. 1
    88499 Altheim

    Kontakt
    Telefon: 07371/9330-0
    Fax: 07371/9330-20
    E-Mail: info (a) gemeinde-altheim.de


  • Gemeinde Altheim

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