Daten & Fakten zu
Aubstadt

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  • Geodaten




  • Gutachterausschuss in

    Aubstadt

    (Bayern)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Aubstadt:





    Kontakt

    Landkreis Rhön-Grabfeld
    Bautechnische Abteilung
    Spörleinstr. 11
    97616 Bad Neustadt/S.

    Telefon 09771/94-5 04
    Fax 09771/94-5 00

  • Landkreis Rhön Grabfeld - Gutachterausschuss

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    Gutachterausschüsse in Bayern

    Der offizielle Internetauftritt der Gutachterausschüsse in Bayern

  • Arbeitskreis der Gutachterausschüsse

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