Daten & Fakten zu
Bad Gandersheim

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  • Statistiken
  • Geodaten




  • Gutachterausschuss in

    Bad Gandersheim

    (Niedersachsen)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Bad Gandersheim:





    Kontakt

    Geschäftsstelle für den Bereich des Landkreises Northeim

    GLL Northeim
    Bahnhofstr. 15
    37154 Northeim

    Bodenrichtwerte 05551/965-261
    Grundstücksmarktbericht 05551/965-261
    Verkehrswertgutachten 05551/965-259

    Telefax: 05551/965-200

    Email: gag (a) gll-nom.niedersachsen.de

  • Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen

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