Daten & Fakten zu
Bad Nauheim

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  • Gutachterausschuss in

    Bad Nauheim

    (Hessen)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Bad Nauheim:





    Kontakt

    Gutachterausschuss für Grundstückswerte und sonstige Wertermittlungen für den Bereich des Wetteraukreises
    - Geschäftsstelle -
    Amt für Bodenmanagement Büdingen
    Kaiserstraße 128
    61169 Friedberg (Hessen)

    Tel: (0 60 31) 69 09-53
    Fax: (0 60 31) 69 09-40
    gutachterausschuss.wetterau (a) hvbg.hessen.de

  • Gutachterausschüsse Hessen

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