Daten & Fakten zu
Balzheim

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  • Gutachterausschuss
  • Statistiken
  • Geodaten




  • Gutachterausschuss in

    Balzheim

    (Baden-Württemberg)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Balzheim:



    Kontakt

    Gemeinde Balzheim
    Gutachterausschuss
    Am Dorfplatz 8
    88481 Balzheim

    Telefon: 07347/9578-0/10
    Fax: 07347/9578-16

    E-Mail: info (a) gemeinde.balzheim.de

    Thematische Übersicht zu den Formularen

  • Gemeinde Balzheim

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