Daten & Fakten zu
Berngau

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  • Statistiken
  • Geodaten




  • Gutachterausschuss in

    Berngau

    (Bayern)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Berngau:





    Kontakt

    Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
    Nürnberger Straße 1
    92318 Neumarkt i.d.OPf.

    e-mail: fink.ulrike (a) landkreis-neumarkt.de

    Tel.: 09181/470-195
    Fax: 09181/470-6695

  • Landkreis Neumarkt - Gutachterausschuss

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    Gutachterausschüsse in Bayern

    Der offizielle Internetauftritt der Gutachterausschüsse in Bayern

  • Arbeitskreis der Gutachterausschüsse

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