Daten & Fakten zu
Bremen

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  • Gutachterausschuss in

    Bremen

    (Bremen)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Bremen:





    Kontakt

    Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Bremen
    Lloydstraße 4
    28217 Bremen

    Tel: 0421 / 361-4901
    Fax: 0421 / 361-89469


  • Gutachterausschuss Bremen

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