Daten & Fakten zu
Feichten an der Alz

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  • Geodaten




  • Gutachterausschuss in

    Feichten an der Alz

    (Bayern)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Feichten an der Alz:





    Kontakt

    Landratsamt Altötting
    Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
    Bahnhofstr. 38
    84503 Altötting

    Zimmer: 4.03

    Telefon: 08671 / 502-403
    Fax: 08671 / 502-71403

    Email: gutachterausschuss@lra-aoe.de


  • Landratsamt Altötting - Gutachterausschuss

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  • Gutachterausschüsse in Bayern

    Der offizielle Internetauftritt der Gutachterausschüsse in Bayern

  • Arbeitskreis der Gutachterausschüsse

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