Daten & Fakten zu
Finsing

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  • Geodaten




  • Gutachterausschuss in

    Finsing

    (Bayern)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Finsing:





    Kontakt

    Landratsamt Erding
    Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
    Alois-Schießl-Platz 2
    85435 Erding

    Telefon: 08122/58-1254
    E-mail: gutachterausschuss (a) lra-ed.de




  • Landratsamt Erding -Gutachterausschuss

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    Gutachterausschüsse in Bayern

    Der offizielle Internetauftritt der Gutachterausschüsse in Bayern

  • Arbeitskreis der Gutachterausschüsse

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