Daten & Fakten zu
Frechen

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  • Gutachterausschuss in

    Frechen

    (Nordrhein-Westfalen)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Frechen:





    Kontakt

    Gutachterausschuss
    Rhein-Erft-Kreis
    Willy-Brandt-Platz 1
    50126 Bergheim

    Tel: 02271 83-4663
    Fax: 02271 83-2300

  • Gutachterausschuss Rhein-Erft-Kreis

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