Daten & Fakten zu
Gestratz

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  • Geodaten




  • Gutachterausschuss in

    Gestratz

    (Bayern)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Gestratz:





    Kontakt

    Gutachterausschuss
    Geschäftsstelle
    Bregenzerstraße 35
    88131 Lindau (Bodensee)

    Telefon: 08382 / 270 372
    FAX: 08382 / 270 404

    E-Mail: gutachterausschuss (a) landkreis-lindau.de

  • Landkreis Lindau - Gutachterausschuss

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    Gutachterausschüsse in Bayern

    Der offizielle Internetauftritt der Gutachterausschüsse in Bayern

  • Arbeitskreis der Gutachterausschüsse

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