Daten & Fakten zu
Grosserlach

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  • Gutachterausschuss in

    Grosserlach

    (Baden-Württemberg)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Grosserlach:



    Kontakt

    Gemeinde Großerlach
    Gutachterausschuss
    Stuttgarter Straße 18
    71577 Großerlach
    Fon: 07903/9154-0
    Fax: 07903/9154-33

  • Gemeinde Großerlach

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