Daten & Fakten zu
Haibach

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  • Geodaten




  • Gutachterausschuss in

    Haibach

    (Bayern)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Haibach:





    Kontakt

    Anschrift Landratsamt
    Landratsamt Aschaffenburg
    - Bauaufsichtsbehörde -
    Bayernstraße 18
    63739 Aschaffenburg

    Gutachterauschuss
    Geschäftsstelle

    Sachgebiet 50 - Bauwesen Verwaltung

    Telefon: 0 60 21 / 3 94 -
    Telefax: 0 60 21 / 3 94 - 4 47 / - 9 23

    Montag - Freitag 08 - 12 Uhr
    zudem donnerstags 14 - 17 Uhr
    Terminvereinbarungszeiten
    Montag - Mittwoch 12 - 17 Uhr
    Donnerstag 12 - 14 Uhr


  • Landratsamt Aschaffenburg - Gutachterausschuss

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  • Gutachterausschüsse in Bayern

    Der offizielle Internetauftritt der Gutachterausschüsse in Bayern

  • Arbeitskreis der Gutachterausschüsse

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