Daten & Fakten zu
Holzkirch

  • Bodenrichtwerte
  • Mietspiegel
  • Gutachterausschuss
  • Statistiken
  • Geodaten




  • Gutachterausschuss in

    Holzkirch

    (Baden-Württemberg)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Holzkirch:



    Kontakt

    Gemeinde Holzkirch
    Gutachterausschuss
    Breitinger Str. 4
    89183 Holzkirch

    Telefon: 07340/919010
    Fax: 07340/919012



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