Daten & Fakten zu
Landshut

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  • Gutachterausschuss in

    Landshut

    (Bayern)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Landshut:





    Kontakt

    Gutachterausschuss für Grundstückswerte
    im Bereich der kreisfreien Stadt Landshut

    Fleischbankgasse 310
    84028 Landshut

    Telefon: 0871-881350
    Fax: 0871-881848

    E-Mail:
    gutachterausschuss@landshut.de

    http://www.gutachterausschuss-landshut.de

  • Gutachterausschuss Landshut

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  • Gutachterausschüsse in Bayern

    Der offizielle Internetauftritt der Gutachterausschüsse in Bayern

  • Arbeitskreis der Gutachterausschüsse

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