Daten & Fakten zu
Langelsheim

  • Bodenrichtwerte
  • Mietspiegel
  • Gutachterausschuss
  • Statistiken
  • Geodaten




  • Gutachterausschuss in

    Langelsheim

    (Niedersachsen)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Langelsheim:





    Kontakt

    des Landkreises Goslar
    GLL Braunschweig
    -Katasteramt Goslar-
    Jürgenweg 8
    38640 Goslar

    Telefon: 05321/7574-48
    Telefax: 05321/7574-25
    Email: gag (a) gll-bs.niedersachsen.de


  • Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen

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