Daten & Fakten zu
Neukirchen

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  • Geodaten




  • Gutachterausschuss in

    Neukirchen

    (Hessen)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Neukirchen:





    Kontakt

    Gutachterausschuss für Grundstückswerte und sonstige Wertermittlungen für den Bereich des Schwalm-Eder-Kreises
    - Geschäftsstelle -
    Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
    Waßmuthshäuser Straße 54
    34576 Homberg (Efze)

    Tel: (0 56 81) 77 04-166
    Fax: (0 56 81) 77 04-101

    gutachterausschuss.schwalm-eder (a) hvbg.hessen.de

  • Gutachterausschüsse Hessen

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