Daten & Fakten zu
Neumuenster

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  • Geodaten




  • Gutachterausschuss in

    Neumuenster

    (Schleswig-Holstein)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Neumuenster:





    Kontakt

    Gutachterausschuss
    Stadt Neumünster
    Plöner Straße 2
    24534 Neumünster

    Tel: 04321/942−2553
    Tel: 04321/942−2087

  • Gutachterausschuss Stadt Neumünster

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