Daten & Fakten zu
Neustadt (Hessen)

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  • Gutachterausschuss in

    Neustadt (Hessen)

    (Hessen)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Neustadt (Hessen):





    Kontakt

    Gutachterausschuss für Grundstückswerte und sonstige Wertermittlungen für den Bereich des Landkreises Marburg-Biedenkopf (ohne den Bereich der Universitätsstadt Marburg)
    - Geschäftsstelle -
    Amt für Bodenmanagement Marburg
    Robert-Koch-Straße 17
    35037 Marburg

    Tel: (0 64 21) 6 16-3 17
    Fax: (0 64 21) 6 16-3 73

    gutachterausschuss.marburg-biedenkopf (a) hvbg.hessen.de

  • Gutachterausschüsse Hessen

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