Daten & Fakten zu
Oberammergau

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  • Statistiken
  • Geodaten




  • Gutachterausschuss in

    Oberammergau

    (Bayern)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Oberammergau:





    Kontakt

    Gutachterausschuss beim Landratsamt
    Olympiastr. 10
    82467 Garmisch-Partenkirchen

    Tel.: (0 88 21) 75 12 47
    Fax.: (0 88 21) 75 13 83

    gutachterausschuss (a) lra-gap.de

  • Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Gutachterausschuss

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    Gutachterausschüsse in Bayern

    Der offizielle Internetauftritt der Gutachterausschüsse in Bayern

  • Arbeitskreis der Gutachterausschüsse

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