Daten & Fakten zu
Pfaffenhofen an der Roth

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  • Gutachterausschuss in

    Pfaffenhofen an der Roth

    (Bayern)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Pfaffenhofen an der Roth:





    Kontakt

    Landkreis Neu-Ulm
    Gutachterausschuss
    Kantstraße 8
    89231 Neu-Ulm

    Telefon 0731/7040-521 bis -523
    Fax 0731/7040/667

    E-Mail:
    gutachterausschuss (a) lra.neu-ulm.de

  • Landkreis Neu-Ulm - Gutachterausschuss

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    Gutachterausschüsse in Bayern

    Der offizielle Internetauftritt der Gutachterausschüsse in Bayern

  • Arbeitskreis der Gutachterausschüsse

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