Daten & Fakten zu
Rheine

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  • Gutachterausschuss in

    Rheine

    (Nordrhein-Westfalen)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Rheine:



    Kontakt

    Gutachterausschuss
    Stadt Rheine
    Klosterstr. 14
    48431 Rheine

    Tel: 05971 939-429
    Fax: 05971 939-424

    mail: gutachterausschuss (a) rheine.de

  • Gutachterausschuss Stadt Rheine

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