Daten & Fakten zu
Rosenheim

  • Bodenrichtwerte
  • Mietspiegel
  • Gutachterausschuss
  • Statistiken
  • Geodaten




  • Gutachterausschuss in

    Rosenheim

    (Bayern)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Rosenheim:





    Kontakt

    Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
    Königstr. 24
    83022 Rosenheim

    Telefon: 08031/36 -1621
    Fax: 08031/36 -2095
    e-Mail: gutachterausschuss@rosenheim.de


  • Stadt Regensburg - Gutachterausschuss

    [Defekten Link melden | Aktuelleren Link melden]




  • Gutachterausschüsse in Bayern

    Der offizielle Internetauftritt der Gutachterausschüsse in Bayern

  • Arbeitskreis der Gutachterausschüsse

    [Defekten Link melden | Aktuelleren Link melden]




  • Neuen Link melden