Daten & Fakten zu
Sankt Englmar

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  • Gutachterausschuss in

    Sankt Englmar

    (Bayern)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Sankt Englmar:





    Kontakt

    Landkreis Straubing-Bogen
    Gutachterausschuss
    Leutnerstraße 15
    94315 Straubing

    Telefon (0 94 21) 973-0
    Telefax (0 94 21) 973-230

    landratsamt (a) landkreis-straubing-bogen.de

  • Landkreis Straubing-Bogen

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    Gutachterausschüsse in Bayern

    Der offizielle Internetauftritt der Gutachterausschüsse in Bayern

  • Arbeitskreis der Gutachterausschüsse

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