Daten & Fakten zu
Schuelp bei Nortorf

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  • Gutachterausschuss in

    Schuelp bei Nortorf

    (Schleswig-Holstein)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Schuelp bei Nortorf:





    Kontakt

    Gutachterausschuss
    Kreis Rendsburg-Eckernförde
    Kaiserstraße 8
    24768 Rendsburg

    Tel: 04331 / 202 -481, -531


  • Gutachterausschuss Kreis Rendsburg-Eckernförde

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