Daten & Fakten zu
Schwaikheim

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  • Gutachterausschuss
  • Statistiken
  • Geodaten




  • Gutachterausschuss in

    Schwaikheim

    (Baden-Württemberg)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Schwaikheim:



    Kontakt

    Adresse
    Bürgermeisteramt Schwaikheim - Bauverwaltungsamt
    Marktplatz 2-4
    71409 Schwaikheim

    Kontakt
    Telefon
    07195/582-41
    Fax
    07195/582-49
    E-Mail
    gemeinde@schwaikheim.de

  • Gemeinde Schwaikheim

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