Daten & Fakten zu
Steinmauern

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  • Gutachterausschuss
  • Statistiken
  • Geodaten




  • Gutachterausschuss in

    Steinmauern

    (Baden-Württemberg)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Steinmauern:





    Kontakt

    Stadt Rastatt
    Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
    Kaiserstraße 50
    76437 Rastatt

    Tel: 07222 / 972-4110
    Fax: 07222 / 972-4099

    E-Mail: stadtplanung (a) rastatt.de

  • Stadt Rastatt

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