Daten & Fakten zu
Trier

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  • Gutachterausschuss in

    Trier

    (Rheinland-Pfalz)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Trier:





    Kontakt

    Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der Stadt Trier
    Armin Wollscheid
    Hindenburgstraße 2
    54290 Trier

    Mail: gutachterausschuss (a) trier.de

    Tel: 0651-718-1622
    Fax: 0651-718-4628

  • Gutachterausschuss Trier

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