Daten & Fakten zu
Weilheim in Oberbayern

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  • Geodaten




  • Gutachterausschuss in

    Weilheim in Oberbayern

    (Bayern)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Weilheim in Oberbayern:





    Kontakt

    Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
    Pütrichstraße 10 a
    82362 Weilheim i. OB

    Tel.: 0881/681-1376
    Fax.: 0881/681-2312

    E-Mail: a.hach (a) lra-wm.de

  • Landratsamt Weilheim-Schongau - Gutachterausschuss

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    Gutachterausschüsse in Bayern

    Der offizielle Internetauftritt der Gutachterausschüsse in Bayern

  • Arbeitskreis der Gutachterausschüsse

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