Daten & Fakten zu
Weinstadt

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  • Gutachterausschuss
  • Statistiken
  • Geodaten




  • Gutachterausschuss in

    Weinstadt

    (Baden-Württemberg)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Weinstadt:



    Kontakt

    Weinstadt und die Teilorte Beutelsbach, Endersbach, Großheppach, Schnait, Strümpfelbach :

    Stadt Weinstadt
    Marktplatz 1
    71384 Weinstadt
    Telefon (0 71 51) 69 30
    Telefax (0 71 51) 69 32 90
    info@weinstadt.de

  • Stadt Weinstadt

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