Daten & Fakten zu
Winnenden

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  • Gutachterausschuss in

    Winnenden

    (Baden-Württemberg)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Winnenden:



    Kontakt

    Stadt Winnenden
    Gutachterausschuss
    Torstraße 10
    71364 Winnenden
    Tel. 07195-130, Fax 07195-13400
    rathaus@winnenden.de

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