Daten & Fakten zu
Winterbach

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  • Gutachterausschuss in

    Winterbach

    (Baden-Württemberg)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Winterbach:



    Kontakt

    Gemeindeverwaltung Winterbach
    Marktplatz 2
    73650 Winterbach
    Fon: 07181/7006-0
    Fax: 07181/7006-35
    gemeinde@winterbach.de

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