Daten & Fakten zu
Worms

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  • Gutachterausschuss in

    Worms

    (Rheinland-Pfalz)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Worms:





    Kontakt

    Gutachterausschuss Worms
    Marktplatz 2
    67547 Worms

    Mail: Gutachterausschuss (a) Worms.de

    Tel: (0 62 41) 8 53 - 62 14
    Fax: (0 62 41) 8 53 - 62 20

  • Gutachterausschuss Worms

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