Daten & Fakten zu
Bad Cannstatt

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  • Gutachterausschuss in

    Bad Cannstatt

    (Baden-Württemberg)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Bad Cannstatt:





    Kontakt

    Gutachterausschuss der Landeshauptstadt Stuttgart
    Standort: Rathaus
    Marktplatz 1
    70173 Stuttgart

    (0711) 216-2562


  • Gutachterausschuss der Landeshauptstadt Stuttgart

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